Das internationale Handelsrecht betrifft die Rechtsregeln für internationale wirtschaftliche Transaktionen, insbesondere Handelsgeschäfte. Die wirtschaftlichen Aktivitäten betreffen insbesondere den direkten Verkauf. Ferner geht es um Lizenz-und Vertriebsverträge, zunehmend auch um andere grenzüberschreitende Dienstleistungen. Direktinvestitionen und Gesellschaftsgründungen zielen unmittelbar auf einen ausländischen Markt ab. Teilweise bestehen anerkannte internationale Handelsgebräuche, die für bestimmte Geschäftszweige weltweit oder in bestimmten Regionen gelten. Sie sind anerkannt u.a. in Art. 23 EuGVO und Art. 9 CISG. Wir betreuen als Englisch und Deutsch sprechende Rechtsanwaltskanzlei in Valencia und Madrid Klienten in ganz Spanien im Bereich Handelsrecht.
In diesem Zusammenhang wo die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Spanien und Deutschland an Bedeutung gewinnen, beraten wir spanienweit Unternehmen und Handelsvertreter bei der Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüche, Verhandlungen, Forderungseintreibung, Anerkennung und Vollstreckung deutscher Urteile sowie in allen anderen handelsrechtlichen Angelegenheiten.