Wir betreuen Sie beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien in Spanien. Dies umfasst unter anderem:
1. Prüfung der Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen im Grundbuchamt.
2. Beratung hinsichtlich der anfallenden Steuern, Abgaben Notar- und Grundbuchkosten.
3. Kontrolle im Planungs-und Bauordnungsamt der zuständigen Gemeinde hinsichtlich der grundstücksrechtlichen Situation der Immobilie.
4. Bei auftretenden oder schon vorhandenen Werkmängeln der Immobilie erhalten Sie auch unseren juristischen Beistand.
Wir betreuen als deutsch-sprechende Rechtsanwaltskanzlei in Valencia und Madrid Klienten in ganz Spanien im Bereich des Immobilienrechts.